Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erinnert die Öffentlichkeit an das Schicksal der sterbewilligen querschnittsgelähmten Frau, die in die Schweiz reisen musste, weil ihr in Deutschland ein tödliches Medikament verweigert wurde. Zu Recht wird nun eingewendet: Sie hätte doch selbstbestimmt sterben können durch Abschalten der Beatmungsmaschine! Aber warum kam von keinem der Ärzte, die sich um die Patientin kümmerten, dieser erlösende Rat? Weil die deutsche Ärzteschaft immer noch im Bann der christlichen Scharia steht, die selbstbestimmtes Sterben verbietet, da das Leben ein Geschenk Gottes sei. Deutschland hat noch keine Sterbehilfepraxis wie die Niederlande oder die Schweiz - ein Stück Gottesstaat, einer freien Gesellschaft unwürdig, führt immer noch sein gespenstisches Dasein, weil es zum Fluch unserer Vergangenheit gehört. Fühlen, Denken und Handeln der Nationalsozialisten bestimmte ja dieser angewiderte, hasserfüllte Blick auf altersschwaches, krankes, behindertes menschliches Leben, und da wir Deutschen uns angewöhnt haben, uns auf jede mögliche Weise vom Nationalsozialismus zu distanzieren, weil es unserer Entlastung dient, unser kollektives Schuldgefühl lindert, verpönen wir diesen angewiderten, hasserfüllten Blick auch dann, wenn er auf das eigene Leben gerichtet ist und einen selbstbestimmten Tod fordert. Deshalb darf ein schwerstkranker Schweizer oder Niederländer sein eigenes Leben als lebensunwert behandeln, also beenden, ein Deutscher aber nicht. Von der Inhumanität der Nazis entlasten wir uns durch Inhumanität. Indem wir sterbewillige Schwerstkranke entmündigen, entwürdigen, zu Folterhaft im Kerker ihres Leibes verurteilen. Hoffentlich muss ich nie zu den Opfern dieses grausamen Bußkults gehören! Schon die Angst davor, die ein Niederländer oder Schweizer nicht empfinden muss, gehört zur selbstauferlegten Strafe für unsere Vergangenheit.